Gästebeitragspflichtig oder kurabgabepflichtig sind alle natürlichen Personen, die sich im Gemeindegebiet Hallig Hooge aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und denen dadurch die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Leistungen im Sinne des § 1 Absatz 1 geboten wird.
Die Satzung der Gemeinde Hallig Hooge über die Erhebung einer Kurabgabe finden Sie hier.
Ein Tourismusbeitrag wird von allen selbständig tätigen Personen und allen Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus im Gebiet von Hallig Hooge besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Abgabe dient der Deckung des in Abs. 2 festgelegten Anteils am gemeindlichen Aufwand für die Tourismuswerbung.